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Die Problematik der sexuellen Zoophilie & Zoolagnie

[es] Zoofilia (del griego ζώον [zóon] - 'animal'): La afectividad por animales.
[en] Zoophilia (from the Greek ζῷον [zṓion] - "animal"): The affection for animals.
[de] Zoophilie (von griech. ζώον [zóon] - 'Lebewesen' / 'Tier'): Die Gewogenheit für Tiere.

Ähnlich wie bei der Pädophilie hat Zoophilie nicht zwangsläufig etwas mit Sex zu tun. Wer gerne Zoos besucht oder Heimtiere hält, kann sich als zoophil bezeichnen.
Auch bei der sexuellen Zoophilie oder Zoolagnie ist die Problematik eine ähnliche, wie bei der sexuellen Pädophilie oder Pädolagnie.

Generell gilt, dass die Integrität (Unversehrtheit) von Lebewesen zu schützen ist. Ausnahmen sind weder aus historischen, kulturellen, noch religiösen Gründen zu tolerieren. Wird jedoch die Integrität gewahrt - niemand nimmt Schaden - muss die Freiheit von Lebewesen respektiert werden. Niemand hat das Recht, jemanden ohne Grund in seiner Freiheit zu beschränken.
Diese Grundsätze betreffen auch die Zoolagnie. Allerdings bedürfen Tiere ebenso wie Kinder oder andersweitig benachteiligte Menschen besonderen Schutzes.
Dennoch muss auch ihnen prinzipiell jede Form von Freiheit - also auch sexuellen Verkehr - zugestanden werden. Wenn ein Mensch oder ein anderes Tier miteinander Sex haben wollen, kann man dies deshalb nicht kategorisch verbieten. Allerdings ist dieses Wollen nur bei mündigen Menschen, und Tieren, die den Sex initiieren, zweifelsfrei festellbar. Bei Lebewesen ohne Sexualtrieb, also z. Bsp. vor dem Eintreten der Geschlechtsreife, kann ein Wunsch nach Sex prinzipiell ausgeschlossen werden.
Schwieriger ist eine Beurteilung, wenn der Sexwunsch nur von einer Seite ausgeht und die andere nichts dagegen hat. Diesem Wunsch kann aus verschiedenen Gründen entsprochen werden, wie aus Liebe (in Partnerschaften) oder aufgrund einer anderen Gegenleistung (Prostitution). Dies läßt sich nur schwierig auf die Gruppe der 'benachteiligten Lebewesen', zu der auch Tiere gehören, übertragen. Insbesondere der Einwand, dass nicht nur der Mensch eine Würde hat, sondern auch andere Lebewesen, ist zu beachten. Doch solange ein Lebewesen nichts dagegen hat und daran auch keinerlei Schaden nimmt, kann man nicht von einer Verletzung der Würde sprechen. Wäre denn Sex abzulehnen, nur weil es von dritter Seite als entwürdigend betrachtet wird? Wohl nicht, da sich wohl bei jeder Sexpraktik - beispielsweise Analverkehr - jemand findet, der dies als würdelos empfindet.
Unter welchen Bedingungen Sex mit 'benachteiligten Lebewesen' zu tolerieren ist und unter welchen nicht, ist ähnlich schwierig und willkürlich, wie die Entscheidung bis zur welcher Schwangerschaftswoche eine Abtreibung zu dulden ist. Ein Prinzip sollte jedoch gelten: Im Zweifel für den Schutz der Integrität von Leben.

Anmerkung:
Obwohl der Zoosexualität (Sexualität mit Tieren) eine identische Problematik wie der Pädosexualität zugrundeliegt, sind im Fall der Zoosexualität in den meisten Ländern nur sadistische Praktiken strafbar.



L Fotogalerie: Zoosexualität bei Hunden | Zoosexual dogs | Galeria de imagenes: Zoosexualidad de perros

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